Das Grundsatzpapier der GFA: Wohnen
Wohnen ist ein Menschenrecht. Und dieses Recht verliert ein Mensch auch dann nicht, wenn er aus eigenem Willen keine Wohnung beziehen will. Wir denken, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen viele Gründe, die zu Obdachlosigkeit führen können, stark einschränken. Auch dafür muss das bedingungslose Grundeinkommen immer höher sein, als die Pfändungsgrenze. Wir stehen auf dem Grundsatz „Housing first“. Wohnungen müssen anmietbar sein.
